1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Mieter und dem Vermieter,
die Sachverhalte über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung und für
alle weiteren für den Mieter erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Beherbergung und der
Vermietung regeln. Mit der Buchung bzw. mit dem Auftrag zur Anmietung erkennen Sie die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur „AGB“) in der zum Zeitpunkt der Abgabe der
Mietung geltenden Fassung an. Die AGB regeln die Einzelheiten der Vertragsbeziehung und enthalten
zugleich wichtige  Verbraucherinformationen in der rechtlich maßgeblichen Fassung.

1.2 Begriffsdefinitionen:
„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel
zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen
(zB Familienmitglieder, Freunde etc).
„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person
des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag
abschließt.
„Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische
Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Betreiber der www.vienna-heights.com Website ist:

Dietmann Properties GmbH
Kalvarienberggasse 64,
1170 Wien
UID: ATU79505117  
Firmenbuchnr: 605065b

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen, Wünschen und Beschwerden:
E-Mail: office@vienna-heights.com,
Telefon: +43 664 522 07 37

1.3 „Mieter“ ist jede Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten und/oder geschäftlichen Zwecken
abschließt. Die Mietung ist erst zulässig mit Vollendung vom mindestens dem 18. Lebensjahres.


2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Reservierungsauftrags vom Mieter zustande. Ein
Reservierungsauftrag entsteht durch die aktive Auswahl des Mieters von einem der zu mietenden
Objekte auf der Online-Plattform. Indem der Mieter die angegebenen Schritte der Online-Plattform
befolgt, wird der Vermieter über die Mietanfrage benachrichtigt.
Nach erfolgter Überprüfung bestätigt der Vermieter den Eingang der Auswahl der Herberge des
Mieters, indem der Mieter eine Buchungsbestätigung per Mail vom Vermieter bekommt. Das
Buchungsangebot enthält auch die gesamte zuzahlende Summe für den Mieter. Erst wenn das
Objektes durch den Mieter bezahlt worden ist, gilt die Buchung als fixiert. Dies stellt den rechtmäßigen
Vertragsabschluss zwischen Mieter und Vermieter.

2.2 Mit der Buchungsbestätigung erhält der Mieter Angaben über die Zahlung und Höhe des
Mietpreises, sowie über die Angaben des Aufenthaltszeitraumes in der Ferienwohnung. Mit
rechtzeitigem Eingang der genannten Zahlung durch den Mieter wird der Mietvertrag für beide Seiten
rechtsverbindlich. Der Mieter erklärt sich für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden
Personen verantwortlich.

2.3 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher bzw. englischer Sprache.


3. LEISTUNGEN UND PREISE

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des
Vertrages oder der Buchungsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung im Internet wurde nach bestem
Wissen und Gewissen durchgeführt. Für eingeschlichene Fehler wird aber keine Gewähr
übernommen.

3.2 Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden.
Kinder gelten dabei als Personen.

3.3 Der Vermieter behält sich vor, die Preise für die angebotenen Ferienwohnungen kurzfristig zu
ändern, um Belegungslücken zu füllen. Bereits bestehende Vermietungen und die zugehörigen
Mietverträge und Buchungsbestätigungen bleiben in diesem Falle unverändert. Der Mieter kann aus
einer zwischenzeitlichen Preisänderungen keine Forderungen dem Vermieter gegenüber ableiten.


4. MIETDAUER

4.1 Die Mietdauer ist im Mietvertrag festgelegt. Die Anreise erfolgt ab 15:00 Uhr und die Abreise bis spätestens 10:00 Uhr. Abweichungen hiervon sind nur nach Absprache mit dem Vermieter 24h vorher möglich.
Der Vermieter ist berechtigt in diesem Fall einen Zuschlag zu verlangen.
Check-out nach 11:00 Uhr 30€
Check-out nach 12:00 Uhr 50€


5. FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG

5.1 Die Zahlung ist fällig, sobald der Mieter eine Buchungsbestätigung per Mail bekommen hat. Die Kosten für das gemietete Objekt des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung verlangen.

5.2 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt die Reservierung zu stornieren.

5.3 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen im Falle eines Schadens durch den Mieter am
Eigentum des Vermieters.

5.4 Die Zahlung erfolgt über folgende Zahlungsmethode, wenn:

· Kreditkarte (Visa und/oder Mastercard und/oder American Express)
· Maestro Card

Es wird eine Kaution von 300-500€ für jeden Aufenthalt eingezogen. Einen Tag nach Abreise und nach Überprüfung des Apartments wird der Betrag wieder automatisch zurücküberwiesen, wenn das Apartment keine Schäden aufweist. Ansonsten wird der demolierte Gegenstand von der Kaution abgezogen und in Rechnung gestellt.  


6. BEENDIGUNG DES VERTRAGS

Beide Vertragsparteien haben das Recht, das Vertragsverhältnis durch folgende Arten zu beenden:
· Kündigung
· Rücktritt bzw. Stornierung
· Außerordentliche Gründe

6.1 Die Kündigung des Vertrages steht dem Mieter sowie dem Vermieter zu. Es gelten hierzu
folgende Bestimmungen:

· Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und jeweils zu ihrer Wirksamkeit der anderen
Vertragspartei gegenüber vorgelegt werden.

· Im Falle einer Kündigung seitens des Mieters muss die Kündigung fristgerecht (Stornofrist)
eingelangt werden. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass dieser die Kündigung
schriftlich und fristgerecht dem Vermieter mitgeteilt worden ist.

6.2 Der Rücktritt bzw. die Stornierung des Vertrages bewirkt die Rückabwicklung des

Vertragsverhältnisses. Im Ergebnis müssen beide Vertragsparteien so gestellt sein, als ob der Vertrag
nie existiert hätte. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
· Rücktritt/Stornierung vom Vertrag seitens des Mieters
· Der Mieter kann jederzeit mit einer schriftlichen Rücktrittserklärung gegenüber
dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
· Kostenlose Stornierungen von der Seite des Mieters (unabhängig vom
Buchungsdatum) sind in der Regel möglich. Die Stornierung muss dabei jedoch
beim Vermieter bis spätestens 30 Tagen vor dem gebuchten Anreisetermin
eingehen.
· Kostenpflichtig wird die Stornierung bzw. der Rücktritt erst, wenn nach dem oben
genannten Zeitraum storniert wird bzw. der Mieter nicht zum Anreisetermin
erscheint, was einer Rücktrittserklärung gleichkommt. Dann kann der Vermieter
die Vorauszahlung behalten.
· Ausnahmeregelungen werden unmittelbar nach dem Erhalt der
Reservierungsbestätigung vom Leistungsträger direkt mit dem Gast schriftlich
vereinbart und gelten dementsprechend nur für diesen Fall. Für weitere
Ausnahmeregelungen zu denselben Vertragspartnern kann dies zwischen
Dietmann Properties GmbH und dem jeweiligen Kunden individuell schriftlich vereinbart
werden.

6.3 Rücktritt/Stornierung vom Vertrag seitens des Vermieters

· Wird die verlangte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Rücktrittserklärung bzw. Stornierung ist in
schriftlicher Form an den Mieter zu versenden.

6.4 Außerordentliche Gründe, die zur Beendigung des Vertrages berechtigen
Weiters ist der Vermieter aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten. Falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter entweder nicht zu
vertretende, zu erwartende unsittliche und/oder unzumutbare Umstände die Erfüllung des Vertrages
seinerseits unmöglich machen, steht es dem Vermieter zu, vom Vertrag zurückzutreten.
Beispielsweise wäre dies der Fall, wenn ein Kunde eine Ferienwohnung unter irreführender oder
falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht
hat. Falls außerdem der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen durch diesen Kunden den reibungslosen
Geschäftsablauf, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet,
kann der Vermieter auch vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
In exemplum:
· Störendes Verhalten
· Aufnahme zusätzlicher Gäste (für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung kann der
Vermieter einen angemessenen Zuschlag für die Überbelegung verlangen)
· Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des
Mieters auf Schadensersatz.

6.4.1 Vorzeitige Abreise bzw. verspätete Anreise des Mieters
· Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Anreise ist der Mieter nicht berechtigt, durch eine
vorzeitige Abreise bzw. verspätete Anreise eine Rückerstattung vom Vermieter zu verlangen.


7. HAFTUNG

7.1 Der Mieter haftet für die durch Ihn oder die mitreisenden Personen verursachten Personen- und
Sachschäden. Diese beinhaltet sowohl den Verlust und die Beschädigung von Miet-, Einrichtungs-
und Gebrauchsgegenstände, sofern diesen den normalen gebrauchsüblichen Verschleiß bei
sorgsamen Umgang übersteigen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Vermieter übernimmt keine
Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden am Eigentum des Mieters.

7.2 Im Falle des Verlustes der Schlüssel ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten
und Schäden zu ersetzten.

7.3 Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage gegen Entgelt
zurückgesendet.


8. PFLICHTEN DES MIETERS

8. 1 Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung einschließlich aller darin befindlichen Geräte
pfleglich zu behandeln. Alle Schäden, die durch den Mieter oder mitreisende Personen oder seinen
Besuchern verursachten werden, sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Der entstandene Schaden
muss vom Mieter dem Vermieter ersetzt werden.

8.2 Der Mieter hat sich an folgende Hausordnung zu halten:
· Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
· Die Nutzung von Schlafsäcken ist nicht erlaubt.
· Anfallender Müll ist in die dafür bereitstehenden Behälter zu entsorgen.
· Der Mieter hat sich an die vorgeschriebenen Ruhezeiten ab 22:00 bis 08:00 Uhr zu halten.
· Im gesamten Gebäude ist das Rauchen untersagt. Sollte das Rauchverbot missachtet werden, behalten wir uns das Recht vor eine Gebühr von 250€ für Sonderreinigung zu erheben.
· Die Veranstaltung von Partys ist nicht erlaubt.

8.3 Das Ausfüllen des Online Registrierungsformulars ist verpflichtend von jedem Gast auszufüllen
und an den Vermieter zu überbringen.

8.4 Beim Check-Out ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen fest verschlossen sind. Der
Vermieter haftet nicht für Schäden bei Einbruch oder Diebstahl am Eigentum des Mieters.

8.5 Der Mieter hat sich an die Vorschriften, die auf der Website ersichtlich sind, zu halten.


9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Grundsätzlich gelten die zivilrechtlichen Gewährleistungsansprüche nach ABGB und wenn ein
Konsument involviert ist, greifen ebenso die Bestimmungen des KSchG.

9.2 Sollten beim Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so sind diese unverzüglich
dem Vermieter zu melden. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so ist der Mieter zur
Mietminderung oder Kündigung berechtigt. Die Kündigung des Mietvertrages ist des Weiteren
möglich, wenn die Nutzung durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Feuer etc. erheblich
erschwert oder gefährdet wird.

9.3 Der gezahlte Mietpreis für die Restdauer des Mietverhältnisses wird in diesem Fall
zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


10. PARKPLÄTZE

10.1 Es stehen öffentliche Parkplätze auf der Straße zur Verfügung (Achten Sie drauf, dass in Wien
eine Kurzparkzone ist).

10.2 Für Beschädigungen, Einbruch oder Diebstahl der Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.


11. REISEVERTRAGSRECHT

11.1 Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften zum Recht des Reiseveranstalters
einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung.


12. SALVATORISCHE KLAUSEL

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen nichtig,
unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung
bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahekommt.


13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

13.1 Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist der Ort, wo sich das
vermietende Objekt befindet, Wien Österreich.

13.2 Der ausschließliche Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht in Wien.

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